Update Gebuehrenordnung.html
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<h1>Beitragsordnung des Chaostreff Alzey e.V.</h1>
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<p>beschlossen am XX.XX.XXXX und verändert am XX.XX.XXXX</p>
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<p>Präambel Nach §7 der Satzung des Chaostreff Alzey e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung regelt die Höhe Mitgliedsgebühren an den Chaostreff Alzey e.V.Höhe der Beiträge</p>
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<p>Präambel</p>
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<p>Nach §7 der Satzung des Chaostreff Alzey e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Beitragsordnung regelt die Höhe Mitgliedsgebühren an den Chaostreff Alzey e.V.Höhe der Beiträge</p>
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<li>Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 10€ im Monat, ein höherer Beitrag kann gezahlt werden. Der Verein empfiehlt einen monatlichen Beitrag von mindestens 15€.</li>
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<li>Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmen.</li>
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<li>Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 10€ im Monat, ein höherer Beitrag kann gezahlt werden. Der Verein empfiehlt einen monatlichen Beitrag von mindestens 15€.</li>
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<li>Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmen.</li>
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<p>Fälligkeit und Zahlungsweise</p>
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<li>Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig.</li>
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<li>Der Mitgliedsbeitrag kann je nach Wunsch monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.</li>
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<li>Die Zahlung des Beitrages erfolgt durch Überweisung oder in bar.</li>
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<li>Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft (§7.1 der Satzung)</li>
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<li>Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig.</li>
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<li>Der Mitgliedsbeitrag kann je nach Wunsch monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.</li>
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<li>Die Zahlung des Beitrages erfolgt durch Überweisung oder in bar.</li>
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<li>Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft (§7.1 der Satzung)</li>
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