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# Vertragsvereinbarung
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Es gilt der englische Text, aber damit Sie erahnen können, worauf Sie sich nach deutschem Recht in etwa einlassen können:
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1. Dieses Werk wird hiermit soweit möglich gemeinfrei erklärt. Aber: Wir beabsichtigen zwar, hier alle vermögensrechtlichen Rechte auf das Werk aufzugeben und es der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass gemäß deutschem Urheberrecht der Urheber seine persönlichen Rechte nicht vollständig oder unwiderruflich aufgeben kann. Diese Rechte bleiben immer beim Urheber.
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2. Jede:r ist berechtigt, diese Software zu kopieren, zu modifizieren, zu veröffentlichen, zu verwenden, zu kompilieren, zu verkaufen oder zu verteilen, entweder in Form von Quellcode oder als kompiliertes Binary, zu jedem Zweck, kommerziell oder nicht-kommerziell, und mit allen Mitteln. Änderungen an der Originalsoftware müssen jedoch klar gekennzeichnet und beschrieben werden.[^1]
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3. In Rechtsgebieten, die Urheberrechtsgesetze anerkennen, widmen die Autor:innen dieser Software jegliches Urheberrecht an der Software dem Gemeinwohl. Wir machen diese Widmung zum Nutzen der Allgemeinheit und zum Nachteil unserer Erben und Nachfolger. Wir beabsichtigen, dass diese Widmung eine offene Handlung des Verzichts auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software nach Urheberrechtsgesetz ist.
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4. Ein Haftungsausschluss wie in Absatz 4 angegeben ist in Deutschland großteils nichtig. Die Gewährleistung für die Software ist auf das gesetzliche Maß beschränkt. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Software entstehen, es sei denn, diese Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen.
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Die meisten Urheber:innen sollten die deutsche Staatsbürgerschaft haben, daher ist die Unlicense für alle Beteiligten nicht ohne Einschränkungen gültig. Dies wurde im deutschen Kommentar zu 1., 2. bei unseren Rechten und bei 4. zu unseren Pflichten besonders berücksichtigt.
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[1]: Versionskontrollsysteme wie git (als DVCS) könnten dies implizit lösen. Aber *Ich bin kein Anwalt* (IANAL), also nehmen Sie meine Aussage nicht als verbindlich an! Außerdem ist git keine Backup-Lösung, daher könnte es zusätzliche Anstrengungen Ihrerseits erfordern, um den Nachweis der vollständigen Änderungshistorie zu erbringen. |