Mitgliederladen/LICENSE.md
2023-05-25 23:15:01 +02:00

4.6 KiB

The Unlicense

  1. This is free and unencumbered software released into the public domain.

  2. Anyone is free to copy, modify, publish, use, compile, sell, or distribute this software, either in source code form or as a compiled binary, for any purpose, commercial or non-commercial, and by any means.

  3. In jurisdictions that recognize copyright laws, the author or authors of this software dedicate any and all copyright interest in the software to the public domain. We make this dedication for the benefit of the public at large and to the detriment of our heirs and successors. We intend this dedication to be an overt act of relinquishment in perpetuity of all present and future rights to this software under copyright law.

  4. The software is provided "as is", without warranty of any kind, express or implied, including but not limited to the warranties of merchantability, fitness for a particular purpose and noninfringement. In no event shall the authors be liable for any claim, damages or other liability, whether in an action of contract, tort or otherwise, arising from, out of or in connection with the software or the use or other dealings in the software.

English text above precedes, but as an aside

5. Most, if not all developer are germans, and development has happened in germany and/or ``online''.

Table 1 — The Unlicense, as viewed by choosealicense.com by GitHub, Inc.

Permissions Conditions Limitations
Commercial use Liability
Distribution Warranty
Modification
Private use

Es gilt der englische Text, aber …

… damit Sie erahnen können, worauf Sie sich nach deutschem Recht in etwa einlassen können:

  1. Dieses Werk wird hiermit soweit möglich gemeinfrei erklärt. Aber: Wir beabsichtigen zwar, hier alle vermögensrechtlichen Rechte auf das Werk aufzugeben und es der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass gemäß deutschem Urheberrecht der Urheber seine persönlichen Rechte[^1] nicht vollständig oder unwiderruflich aufgeben kann. Diese Rechte bleiben immer beim Urheber.

  2. Jede:r ist berechtigt, diese Software zu kopieren, zu modifizieren, zu veröffentlichen, zu verwenden, zu kompilieren, zu verkaufen oder zu verteilen, entweder in Form von Quellcode oder als kompiliertes Binary, zu jedem Zweck, kommerziell oder nicht-kommerziell, und mit allen Mitteln. Änderungen an der Originalsoftware müssen jedoch klar gekennzeichnet und beschrieben werden.

  3. In Rechtsgebieten, die Urheberrechtsgesetze anerkennen, widmen die Autor:innen dieser Software jegliches Urheberrecht an der Software dem Gemeinwohl. Wir machen diese Widmung zum Nutzen der Allgemeinheit und zum Nachteil unserer Erben und Nachfolger. Wir beabsichtigen, dass diese Widmung eine offene Handlung des Verzichts auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software nach Urheberrechtsgesetz ist.

  4. Ein Haftungsausschluss wie in Absatz 4 angegeben ist in Deutschland großteils nichtig. Die Gewährleistung für die Software ist auf das gesetzliche Maß beschränkt. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Software entstehen, es sei denn, diese Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen.

  5. Die meisten Urheber:innen sollten die deutsche Staatsbürgerschaft haben, daher ist die Unlicense für alle Beteiligten nicht ohne Einschränkungen gültig. Dies wurde im deutschen Kommentar zu 1., 2. bei unseren Rechten und bei 4. zu unseren Pflichten besonders berücksichtigt.

Contributor License Agreement (CLA)

Mit der Einreichung von Beiträgen zum Projekt gewähren Sie diesem und seinen Betreuern ein nicht-exklusives, weltweit gültiges Nutzungsrecht, um Ihre Beiträge gemäß der vom Projekt gewählten Open-Source-Lizenz zu verwenden, zu verändern, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Sie versichern, dass Sie über die notwendigen Rechte verfügen, um dieses Nutzungsrecht zu gewähren.

[0]: One of my favorite yiddish/german loanwords in the english language. [1]: Die persönlichen Rechte, auch "moralische Rechte" genannt, bleiben immer beim Urheber. Diese beinhalten das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (also das Recht, als Urheber genannt zu werden) und das Recht auf Integrität des Werkes (also das Recht, Änderungen am Werk zu kontrollieren). Diese Rechte können nicht abgetreten oder übertragen werden.